Der zeitliche Rahmen besteht aus kontinuierlichen und regelmäßigen Einzelstunden (eine Einheit dauert 50 Minuten). Urlaube oder andere Unterbrechungen werden von beiden Seiten rechtzeitig angekündigt. Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, danach abgesagte Stunden werden zur Gänze in Rechnung gestellt (eine Nachricht auf meiner Sprachbox genügt). Bei abgesagten Stunden meinerseits erhalten sie einen Ersatztermin.
Mit Einreichung der Honorarnote bei der Krankenkasse erhalten sie von der Krankenkasse einen Kostenzuschuss von 28 Euro.
Vor der 2. Therapiestunde ist eine ärztliche Bestätigung bezüglich ihres gesundheitlichen Zustands bei ihrem Hausarzt einzuholen.
Die ersten 10 Therapiestunden sind bewilligungsfrei, für alle weiteren Stunden ist ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen, der auch einen auszufüllenden Teil für die Psychotherapeutin beinhaltet und aus dem Internet bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse runtergeladen werden kann.
Sie haben das Recht auf einen verantwortungsvollen Umgang mit dem speziellen Vertrauensverhältnis in der psychotherapeutischen Beziehung. Alles was Sie im Rahmen der Psychotherapie thematisieren unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Im Sinne eines guten Arbeitsbündnisses ist es wichtig maßgebliche Informationen wie z.B. andere Beratungsverhältnisse und medizinische bzw. medikamentöse Behandlungen mitzuteilen. Sollte ein Austausch mit anderen Fachleuten wichtig sein, geschieht dies nur nach Rücksprache und mit Ihrem Einverständnis.